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Große Koalition der Sozialkleptokraten: Ran an das Vermögen!

Ganz wichtiger Leitartikel heute in der WELT. Daniel Eckert hat sich die Wahlprogramme der Parteien aus Aktionärssicht angesehen: Nicht nur SPD und Grüne wollen Kapitalerträge künftig mit dem persönlichen Steuersatz belasten – auch die CDU ist für eine Abschaffung der Abgeltungsteuer.

„Hochvermögende Bürgerinnen und Bürger sollten einen größeren Beitrag leisten“, heißt es dazu bei der SPD. Was für ein Hohn! Die Großkopferten werden mit fleißiger Unterstützung dubioser Anwälte und Banken immer Möglichkeiten finden, sich der Besteuerung zu entziehen.

Die – mit Verlaub gesagt – Arschkarte hat derweil der gemeine Privatanleger, der eben keinen Zugang zu Tricksereien à la Cum-Ex hat und sein Vermögen auch nicht so mirnichtsdirnichts ins Ausland verlagern kann – sondern von seinem (versteuerten!) Einkommen etwas beiseite legt und mehr oder weniger klug investiert, damit er später nicht dem Staat auf der Tasche liegt.

Unter dem Deckmäntelchen der „Gerechtigkeit“ sollen die Früchte seines Konsumverzichts stärker besteuert werden. Wie wäre es denn mal, wenn die ganz große Koalition der Sozialkleptokraten sich mal an den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erinnern würde!?

Unter dieser Prämisse könnte man Aktien (= verbriefte Unternehmensbeteiligungen) ja besteuern wie Immobilien. Das würde bedeuten:

  • Laufende Erträge – Dividenden – müssten tatsächlich mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet werden, so wie die Parteien es wollen.
  • Aber: Im Gegenzug müssten – wie bei Immobilien – allerdings auch Werbungskosten gegen die Erträge gerechnet werden können. Also Literatur, Seminare, Hilfsmittel wie Datenbank-Zugänge oder auch Reisen zu HVen. Im Moment zahlt man das ja alles aus versteuertem Geld.
  • Außerdem: Alle Wertgewinne wären dann nach 10 Jahren steuerfrei und es gäbe ein Incentive, langfristig engagiert zu bleiben statt hin und her zu daddeln.

Und wenn wir schon über „Gerechtigkeit“ reden, darf auch gerne mal ein anderes Fass aufgemacht werden, nämlich die Ungleichbehandlung von Dividenden und Zinsen. Aufwendungen für Zinszahlungen können die Unternehmen nämlich steuermindernd ansetzen, während Dividenden aus versteuerten Gewinnen gezahlt werden (weshalb es – die Älteren werden sich erinnern – in grauer Vorzeit so etwas wie eine Körperschaftsteuergutschrift gab).

Folgen Sie Christian W. Röhl auf Twitter: @CWRoehl

Sämtliche Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Genauigkeit. Die Kolumne dient nur der Information und stellt keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf der erwähnten Wertpapiere dar. Der Autor haftet nicht für materielle und/oder immaterielle Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der Inhalte oder durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Inhalte verursacht wurden.

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